
Die Interessengemeinschaft reiner Fanfarenzüge NRW – Die neue Zunft der Feldtrompeter und Heerpauker – ist ein Zusammenschluss verschiedener Naturtonfanfarenzüge in NRW.
Wir sind Mitglied der IG und im Jahr 2025 vorsitzender Verein der Interessengemeinschaft.
Am Sonntag, 14. September 2025 werden wir das große IG-Treffen ausrichten, wozu wir alle Interessierten herzlich einladen.


Unseren und den Kindern unserer Gastvereine wird an dem Tag ein ganz besonderes Lächeln auf die Gesicherter ‚gezauber‘ werden, denn wir haben einen ganz besonderen Gast für euch da. *STAY TUNED* für noch mehr Infos….

Die Interessengemeinschaft
Die Interessengemeinschaft der reinen Fanfarenzüge NRW – Die neue Zunft der Feldtrompeter und Heerpauker – ist ein Zusammenschluss von verschiedenen Naturtonfanfarenzügen aus ganz Nordrhein-Westfalen.
Die Interessengemeinschaft dient dem Zweck der Erhaltung der traditionellen Fanfarenmusik und deren Verbreitung, aber besonders auch der Förderung der kameradschaftlichen Beziehung zwischen den Mitgliedsvereinen.
Die offizielle Gründung der Interessengemeinschaft wurde im März 1995 bei der Gründungsversammlung beim Fanfarenzug 1978 Buldern e.V. zusammen mit 13 weiteren Gründungsmitgliedern besiegelt. Seitdem findet alljährlich am 3. Oktober die IG-Vollversammlung statt, bei der der Ausrichter des jährlichen IG-Treffens festgelegt wird. Die Mitgliedsvereine verständigten sich darauf, neben gemeinsamen Zielen auch ein einheitliches Repertoire an Notenmaterial festzulegen um gemeinschaftliche Aufführungen mehrerer Fanfarenzüge zu ermöglichen. Hierfür wir einmal im Jahr auch eine gemeinschaftliche Musikprobe veranstaltet, bei der die Stücke geübt und ausgearbeitet werden. Die Gemeinschaftsprobe findet immer beim vorsitzenden Verein statt.
Der vorsitzende Verein
Den Vorsitz der Interessengemeinschaft bekommt immer der Verein, der in der IG-Vollversammlung als Ausrichter des nächsten IG-Treffens gewählt wurde.
Die Amtsperiode beginnt mit der Vollversammlung am 3. Oktober in dem Jahr vor dem auszurichtenden Treffen und endet am nächsten 3. Oktober mit der Übergabe des Vorsitzes an den nächsten Ausrichter. In dieser Amtszeit ist der vorsitzende Fanfarenzug für jeglichen Schriftverkehr, Ausrichtung des Gemeinschaftsprobe, des IG-Treffens und der Vollversammlung verantwortlich.
Mitgliedschaft
Ein Mitglied in der Interessengemeinschaft kann jeder Naturton-Fanfarenzug werden, der aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen kommt.
Interessierte Fanfarenzüge stellen sich als Gastverein auf dem IG-Treffen der Interessengemeinschaft vor und dann wird bei der nächsten Vollversammlung, per Abstimmung der Mitgliedsvereine, über die Aufnahme entschieden.
aktuelle MITGLIEDSVEREINE mit Links:
- 1. Landsknecht Fanfarenkorps Haltern am See
- 1. Landsknecht-Fanfarenzug Bochum 1987 e. V.
- Fanfaren-Corps 1974 Dortmund-Wickede
- Fanfaren-Korps Neheim-Hüsten 1956 e. V.
- Fanfarencorps Dortmund-West 1971 e. V.
- Fanfarencorps Hervest-Dorsten 1957 e. V.
- Fanfarencorps Raesfeld 1959 e. V.
- Fanfarenzug 1978 Buldern e. V.
- Hattinger Fanfarenzug „Rot-Weiß“ 1956 e. V.
- Fanfarenzug Rheinberg Ossenberg
- Fanfarenzug Holsterhausen 53 e. V.
- Grenzland-Tambourkorps Anholt 1949 e. V.
- Fanfarenzug BSV Bochum-Harpen 1874 e. V.
- Rebellenfanfaren Bochum e. V.
Unsere Fahne
Seit 2007 hat die Interessengemeinschaft ein eigene Verbandsfahne. Die Schwenkfahne wurde vom Fanfaren- und Majorettencorps Wichelkusen-Wuppertal gestiftet.
Die Fahne zeigt das Wappen der IG und wird durch den Ausrichter ein Jahr bei deren Auftritten präsentiert. Die offizielle Übergabe der Verbandsfahne erfolgt immer beim IG-Treffen, bei dem die Fahne dann an den nächsten, ausrichtenden Fanfarenzug übergeben wird.
Seit einigen Jahren hat die IG ebenfalls eine Jugendfahne, diese schmückt ebenfalls das IG-Wappen, sie ist in schwarz-weiss gehalten und wird immer von einem jugendlichen Mitglied des vorsitzenden Vereins getragen.
Beim Auftritt der IG-Jugend auf dem IG-Treffen wird natürlich auch die IG-Jugendfahne mit auf die Bühne genommen.
Musikalischer Rat
Seit Ende 1996 gibt es innerhalb der Interessengemeinschaft einen musikalischen Rat, welcher sich aus verschiedenen Personen aus den Mitgliedsvereinen zusammensetzt.
Der Rat bietet den Fanfarenzügen musikalische Unterstützung an. Er tagt ebenfalls einmal im Jahr und sichtet neues Notenmaterial für kommende IG-Treffen. Darüber hinaus ist der Rat für die inhaltliche Planung der Gemeinschaftsprobe sowie die Festlegung der Musikstücke beim Jahrestreffen verantwortlich.
In unregelmäßigen Abständen führt der musikalische Rat auch Kompositionswettbewerbe durch, bei denen Komponisten zum Schreiben von Naturton-Noten animiert werden, die das Notenrepertoire der Interessengemeinschaft weiter wachsen lassen sollen.
